Vorabsteuer-Pauschale
Warum ist die Vorabpauschale wichtig?
Durch die Vorabpauschale wird der Steueraufwand für Anleger gleichmäßiger über die Jahre verteilt. Der Vorteil: Werden hohe Gewinne erzielt, fällt die steuerliche Belastung nicht schlagartig, sondern wird über die Laufzeit des Fonds hinweg anteilig erhoben. Besonders bei thesaurierenden Fonds, die keine jährlichen Ausschüttungen vornehmen, ist diese Regelung sinnvoll, da so die Steuerbelastung planbarer wird.
Verwendung des Vorabpauschalen-Rechners
Unser Vorabpauschalen-Rechner hilft dir, den steuerpflichtigen Betrag für das Jahr zu ermitteln. Gib einfach den Wert des Fonds am Jahresanfang und -ende sowie die Art des Fonds an. Der Rechner zeigt dir die voraussichtliche Steuerlast unter Berücksichtigung der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags und eventueller Kirchensteuer. So behältst du deine Steuerlast im Blick und kannst besser planen, wie du deine Investments steueroptimiert gestalten kannst.
Wie funktioniert die Vorabpauschale und wie berechne ich sie?
Die Vorabpauschale ist eine Besonderheit des deutschen Steuerrechts, die insbesondere bei thesaurierenden Investmentfonds und ETFs relevant ist. Mit diesem Vorabpauschalen-Rechner kannst du die zu zahlende Steuer auf zukünftige Erträge schon heute kalkulieren und erfährst, wie hoch deine steuerliche Belastung sein wird. Hier erfährst du, wie die Berechnung im Detail funktioniert.
Was ist die Vorabpauschale?
Seit Einführung des Investmentsteuergesetzes 2018 wird die sogenannte Vorabpauschale auf bestimmte Kapitalerträge erhoben. Diese Steuer basiert auf einer pauschalen Schätzung künftiger Erträge eines Investmentfonds und wird jedes Jahr im Voraus berechnet – daher der Name „Vorabpauschale“. Die jährliche Steuerzahlung reduziert die Steuerlast beim späteren Verkauf des Fonds, da die im Voraus gezahlten Beträge angerechnet werden.
Berechnung der Vorabpauschale
Die Berechnung der Vorabpauschale erfolgt in drei Schritten:
Bestimmung des Basisertrags: Der Basisertrag wird mithilfe des Wertes des Fonds zu Jahresbeginn und dem sogenannten Basiszins berechnet. Die Formel lautet:
Basisertrag = Fondswert am Jahresanfang x Basiszins x 0,7
Der Faktor 0,7 ist im Gesetz festgelegt und reduziert den steuerpflichtigen Ertrag auf die realistische Erwartung einer Wertsteigerung.
Vergleich von Basisertrag und Wertsteigerung: Die Vorabpauschale entspricht dem niedrigeren Wert aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung des Fonds im Jahr. Liegt die Wertsteigerung unterhalb des Basisertrags, wird nur der tatsächliche Zuwachs als Vorabpauschale besteuert.
Steuerberechnung: Auf die Vorabpauschale werden die Kapitalertragsteuer (25 %), der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben. Bei bestimmten Fonds, wie Aktienfonds, greift die Teilfreistellung, wodurch nur ein Teil der Erträge steuerpflichtig ist. So muss bei Aktienfonds mit einem Anteil von über 50 % an Aktien nur 70 % des Basisertrags versteuert werden.
Was ist der Basiszinssatz?
Der Basiszinssatz wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und dient als Grundlage zur Berechnung der Vorabpauschale. Er stellt den hypothetischen Zinsertrag dar, den ein Investmentfonds im Laufe eines Jahres erwirtschaften könnte. Dieser Basiszinssatz wird mit dem Fondsvermögen zum Jahresanfang und einem festen Faktor von 0,7 multipliziert, um den sogenannten Basisertrag zu berechnen.
Falls die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds niedriger ist als der errechnete Basisertrag, wird die niedrigere tatsächliche Wertsteigerung als Vorabpauschale angesetzt. Damit werden nicht nur fiktive Erträge, sondern möglichst realistische Wertsteigerungen besteuert.
Für das Jahr 2024 wurde der Basiszinssatz am 5. Januar 2024 auf 2,29 % festgelegt, und er wird ab Januar 2025 zur Berechnung der Vorabpauschale verwendet.