Frankreich

Rückforderung der französischen Quellensteuer für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

In Frankreich wird auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die an im Ausland ansässige Personen gezahlt werden, eine Abzugssteuer erhoben. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Frankreich und verschiedenen Ländern können deutsche Anleger eine Erstattung oder Reduzierung der Quellensteuer beantragen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rückforderung

1. Formular Nr. 5000 - Wohnsitzbescheinigung

2. Anlageformulare je nach Ertragsart

Die Formulare stehen auf der Webseite impots.gouv.fr zur Verfügung. Weiter unten haben wir alle Links aufgelistet.

3. Ausfüllen der Formulare

4. Weiterleitung der Formulare

5. Einreichung und Aufbewahrung

6. Bearbeitungsstellen für die Rückerstattung

Benötigte Dokumente

FAQ zur Rückforderung der französischen Verrechnungssteuer

FAQ zur Rückforderung der französischen Quellensteuer

1. Warum muss ich die französische Quellensteuer zurückfordern?

2. Welche Formulare muss ich ausfüllen?

3. Wo erhalte ich die Formulare?

4. Was ist der Unterschied zwischen direkter Ermäßigung und Erstattung?

5. Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

6. Bis wann muss ich den Antrag einreichen?

7. An welche Adresse sende ich die Anträge?

8. Kann ich den Antrag auch rückwirkend stellen?

9. Benötige ich eine Beglaubigung des Formulars?