Frankreich
Rückforderung der französischen Quellensteuer für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren
In Frankreich wird auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die an im Ausland ansässige Personen gezahlt werden, eine Abzugssteuer erhoben. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Frankreich und verschiedenen Ländern können deutsche Anleger eine Erstattung oder Reduzierung der Quellensteuer beantragen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rückforderung
1. Formular Nr. 5000 - Wohnsitzbescheinigung
Verwendungszweck: Dieses Formular bestätigt, dass Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind und dient als Grundlage für die Steuerentlastung.
Anwendung: Für jede Art von Erträgen (z. B. Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren) und jede auszahlende Stelle ist ein separates Formular Nr. 5000 erforderlich.
2. Anlageformulare je nach Ertragsart
Formular Nr. 5001: Antrag auf Erstattung oder direkte Ermäßigung der Abzugssteuer für Dividenden.
Formular Nr. 5002: Antrag auf Erstattung oder direkte Ermäßigung der Abzugssteuer für Zinsen.
Formular Nr. 5003: Antrag auf Erstattung oder direkte Ermäßigung der Abzugssteuer für Lizenzgebühren (z.B. für Urheberrechte oder Patente).
Die Formulare stehen auf der Webseite impots.gouv.fr zur Verfügung. Weiter unten haben wir alle Links aufgelistet.
3. Ausfüllen der Formulare
Felder I, II, III und VII des Formulars Nr. 5000 müssen ausgefüllt werden.
Beglaubigung: Das ausgefüllte Formular ist zur Beglaubigung an das zuständige Finanzamt in Deutschland zu schicken. Ihr Finanzamt bestätigt Ihre steuerliche Ansässigkeit in Deutschland.
Erhalt beglaubigter Ausfertigungen: Das Finanzamt gibt Ihnen zwei beglaubigte Kopien zurück – eine in deutscher (oder englischer) Sprache und eine in französischer Sprache.
4. Weiterleitung der Formulare
Formular Nr. 5000 in französischer Sprache: Diese Kopie senden Sie an das französische Kreditinstitut oder die auszahlende Stelle, die Ihre Erträge verwaltet.
Zusätzliche Formulare (5001, 5002 oder 5003): Falls Sie die Erstattung der Quellensteuer beantragen, fügen Sie das jeweilige Anlageformular (5001, 5002 oder 5003) bei und leiten diese ebenfalls an das französische Kreditinstitut oder die auszahlende Stelle weiter.
5. Einreichung und Aufbewahrung
Frist: Der Antrag auf Erstattung muss bis spätestens zum 31. Dezember des zweiten Jahres nach dem Jahr der Ertragsauszahlung bei der französischen Steuerverwaltung eingehen.
Kopien aufbewahren: Bewahren Sie Kopien aller Formulare für zukünftige Formalitäten auf.
6. Bearbeitungsstellen für die Rückerstattung
Dividenden und Zinsen: Anträge sind an den Pôle de Restitutions des retenues à la source (PRRAS) – RCM, 10, rue du Centre, TSA 30012, 93160 NOISY LE GRAND Cedex, Frankreich zu richten.
Lizenzgebühren: Anträge sind an den Pôle de Restitutions des retenues à la source (PRRAS) – TSBNC, 10, rue du Centre, TSA 60024, 93465 NOISY LE GRAND Cedex, Frankreich zu senden.
Benötigte Dokumente
Wohnsitzbescheinigung (Formular Nr. 5000) mit Beglaubigung durch das deutsche Finanzamt.
Zins- und Dividendenbescheinigung Ihrer Bank, die den Steuerabzug bestätigt.
Zusatzformulare Dividenden, Zinsen oder Ermäßigung der Abzugssteuer auf Lizenzgebühren. In Unserem Fall also meistens das Formular 5001 für Dividenden.
Kopie aller eingereichten Formulare zur eigenen Dokumentation.
FAQ zur Rückforderung der französischen Verrechnungssteuer
FAQ zur Rückforderung der französischen Quellensteuer
1. Warum muss ich die französische Quellensteuer zurückfordern?
Als in Deutschland ansässige Person haben Sie Anspruch auf eine Ermäßigung oder Rückerstattung der Quellensteuer, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
2. Welche Formulare muss ich ausfüllen?
Sie benötigen das Formular Nr. 5000 (Wohnsitzbescheinigung) und je nach Ertragsart zusätzlich Formular 5001 (Dividenden), 5002 (Zinsen) oder 5003 (Lizenzgebühren).
3. Wo erhalte ich die Formulare?
Die Formulare stehen auf der französischen Steuer-Webseite impots.gouv.fr zum Download bereit.
4. Was ist der Unterschied zwischen direkter Ermäßigung und Erstattung?
Bei einer direkten Ermäßigung wird der ermäßigte Steuersatz direkt bei der Auszahlung angewendet. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie eine Erstattung der zu viel gezahlten Quellensteuer beantragen.
5. Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betragen, abhängig von der Vollständigkeit des Antrags und dem Arbeitsaufkommen der französischen Steuerbehörden.
6. Bis wann muss ich den Antrag einreichen?
Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des zweiten Jahres nach dem Jahr der Ertragsauszahlung eingereicht werden.
7. An welche Adresse sende ich die Anträge?
Für Dividenden und Zinsen senden Sie den Antrag an den PRRAS – RCM in Noisy le Grand Cedex, für Lizenzgebühren an den PRRAS – TSBNC ebenfalls in Noisy le Grand Cedex, Frankreich.
8. Kann ich den Antrag auch rückwirkend stellen?
Ja, in der Regel können Anträge auf Rückerstattung rückwirkend gestellt werden, solange sie innerhalb der festgelegten Frist eingereicht werden.
9. Benötige ich eine Beglaubigung des Formulars?
Ja, die Wohnsitzbescheinigung (Formular Nr. 5000) muss von Ihrem deutschen Finanzamt beglaubigt werden, bevor sie an die französischen Behörden gesendet wird.