Spanien: Quellensteuer zurückholen
Spanien behält 19 % Quellensteuer auf Dividenden ein, zum Beispiel bei Iberdrola, Santander oder Telefónica. Anrechenbar sind in Deutschland 15 %, erstattbar sind 4 Prozentpunkte.
Kurzantwort und Steckbrief
Kurz gesagt: Du erzeugst auf der Website der Steuerbehörde Agencia Tributaria das Modelo 210, lässt die Ansässigkeit vom deutschen Finanzamt bestätigen und reichst alles ein. Die Frist beträgt vier Jahre ab Ende der Zahlungsfrist des Einbehalts, die Bearbeitung laut Botschaftsanleitung sechs Monate. Die Differenz ist mit 4 Prozentpunkten klein. Die Quellen sind von 2017 bis 2019, prüfe sie.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Einbehalt | 19 % |
| Satz nach Abkommen | 15 % |
| Erstattbar | 4 Prozentpunkte |
| Antrag | Modelo 210, online bei der Agencia Tributaria, englische Version vorhanden |
| Unterschrift und Beilagen | PDF unterschreiben, Ansässigkeitsbescheinigung des Finanzamts, Originalbelege, Kontonachweis |
| Frist | ab 1. Februar des Folgejahres bis 4 Jahre nach Ablauf der Zahlungsfrist des Einbehalts |
| Dauer | 6 Monate, bei Überschreitung zahlt Spanien Verzugszinsen |
| Kosten | kostenlos laut Botschaftsanleitung |
| Auszahlung | Überweisung auf ein spanisches oder ausländisches Konto |
Wie hoch ist der Abzug in Spanien?
Spanien behält seit 2016 19 % ein, das Abkommen erlaubt 15 %, erstattbar sind 4 Prozentpunkte. Betroffen sind Dividenden spanischer Gesellschaften; als Beispiel steht Telefónica in der Anleitung, Iberdrola und Santander sind nicht einzeln belegt. Zu ETFs ist nichts belegt.
Antrag Schritt für Schritt
- Modelo 210 über agenciatributaria.gob.es erzeugen, es gibt eine englische Version. Ohne spanische NIF forderst du vorher einen Identifikationscode an, der nur für Modelo 210 gilt.
- Einkunftsart 04 (Dividenden) wählen, Ansässigkeit Deutschland eintragen und die Brutto-Dividende angeben. Das Feld „Convenio“ nicht ankreuzen.
- Auszahlungsart wählen (spanisches oder ausländisches Konto), PDF erzeugen und auf der letzten Seite unterschreiben.
- Pro Gesellschaft und Jahr ein eigener Antrag. Bei gemeinsamen Depots beantragt jeder Inhaber anteilig, Ehegatten je 50 %.
- Antrag mit Beilagen einreichen. Postanschrift laut AEAT-Anleitung (2017): Agencia Tributaria, Oficina Nacional de Gestión Tributaria, C/ Lérida 32-34, 28020 Madrid, per Einschreiben möglich. Die Adresse variiert laut Botschaftsanleitung je nach NIF und Zahler; prüfe sie aktuell.
Das brauchst du
- Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts mit Stempel, im BZSt/BMF-Formular. Von Behörden ausgestellte Bescheinigungen gelten unbefristet, andere ein Jahr.
- Originalbelege zum Einbehalt von deiner Bank.
- Kontonachweis auf deinen Namen.
Frist und Dauer
Du kannst ab dem 1. Februar des Folgejahres beantragen, bis vier Jahre nach Ablauf der Zahlungsfrist der Einbehaltung. Das Beispiel der Anleitung: Telefónica-Dividende vom 15.05.2018, Antrag möglich vom 01.02.2019 bis 20.06.2022. Die Bearbeitung dauert laut Botschaftsanleitung sechs Monate, danach zahlt Spanien automatisch Verzugszinsen. Eine aktuelle AEAT-Primärseite für 2025/2026 haben wir nicht belegt.
Alte Regel: 1.500-Euro-Freibetrag
Quellen von 2011 beschreiben einen Sonderweg und einen Freibetrag von 1.500 €. Die Botschaftsanleitung ab 2018 nennt ihn nicht, wir halten ihn für überholt, konnten das aber nicht belegen. Nach dem alten BMF-Schreiben von 2011 rechnet die deutsche Bank spanische Steuer nicht an, weil Spanien erstattet; ob das heute noch so gehandhabt wird, ist offen. extraETF nennt 2026 eine Anrechnung von 15 % ohne Ausnahme.
Lohnt sich der Aufwand?
Mit nur 4 Prozentpunkten Differenz ist Spanien das am wenigsten lohnende Land dieser Reihe: 40 € bei 1.000 € Dividende. Dafür sind Antrag und Wohnsitzbescheinigung kostenlos, und die Bearbeitung ist mit sechs Monaten kurz. Wegen des Aufwands je Gesellschaft und Jahr lohnt es sich nur bei größeren Beträgen.
Beispielrechnung mit 1.000 € Dividende
Beispiel mit 1.000 € Brutto-Dividende aus Spanien. Annahmen: Abgeltungsteuer 25 % plus Solidaritätszuschlag (zusammen 26,375 %), keine Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt. Das ist eine eigene Rechnung, keine amtliche Auskunft.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Einbehalt im Quellenland | 190 € |
| Davon in Deutschland anrechenbar | 150 € |
| Im Quellenland erstattbar | 40 € |
| Netto nach allen Steuern, ohne Erstattung | 696,25 € |
| Netto nach allen Steuern, mit Erstattung | 736,25 € |
Reicht dein Sparer-Pauschbetrag aus, entfällt die deutsche Steuer. Die angerechnete Auslandssteuer geht dann ins Leere, und die erstattbare Differenz ist der einzige Teil, den du zurückholen kannst.
Was passiert in Deutschland?
Deutschland rechnet ausländische Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer an, aber höchstens mit dem Satz des Doppelbesteuerungsabkommens (meist 15 %). Bei Spanien sind das 15 der 19 einbehaltenen Prozentpunkte.
Was darüber hinaus einbehalten wurde, ist in Deutschland nicht anrechenbar und muss im Quellenland zurückgefordert werden. Ob die Bank angerechnete Beträge nach einer späteren Erstattung korrigiert, ist in den von uns geprüften Quellen nicht belegt; behalte die Erstattung deshalb im Blick, wenn du die Steuerbescheinigung deiner Bank mit der Steuererklärung abgleichst.
Nicht angerechnete, aber anrechenbare Beträge trägst du in der Anlage KAP ein (für die Veranlagung 2024: Zeile 41, bereits angerechnete Beträge stehen in Zeile 40). Die Zeilennummern ändern sich von Jahr zu Jahr und waren für 2025 nicht eindeutig belegt, prüfe sie im aktuellen Formular. Das Finanzamt verlangt dafür die Steuerbescheinigung im Original.
Häufige Fragen
Wie viel Quellensteuer bekomme ich aus Spanien zurück?
4 Prozentpunkte: 19 % Einbehalt minus 15 %. Bei 1.000 € Dividende sind das 40 €.
Welches Formular brauche ich?
Modelo 210, online bei der Agencia Tributaria erzeugt, mit Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts.
Wie lange habe ich Zeit?
Vom 1. Februar des Folgejahres bis vier Jahre nach Ablauf der Zahlungsfrist des Einbehalts.
Kostet der Antrag etwas?
Laut Botschaftsanleitung nicht.
Quellen und Stand
Stand der Recherche: Oktober 2026. Wo eine Angabe nur aus älteren oder inoffiziellen Quellen stammt, steht das im Text. Prüfe Sätze, Formulare, Adressen und Fristen vor einem Antrag bei der Behörde.
- Spanische Botschaft Berlin: Ausfüllanleitung Dividenden ab 2018
- AEAT: Modelo 210 Anleitung Privatpersonen (2017)
- Deubner (2011): Sonderregelungen Spanien und Norwegen
- test.de: Spanische Dividenden (2011)
- BZSt: Ausländische Formulare
- extraETF: Quellensteuer (07/2026)
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ist weder Anlage-, Steuer- noch Rechtsberatung. Formulare, Fristen und Steuersätze ändern sich; prüfe sie vor einem Antrag bei der jeweiligen Steuerbehörde oder einer Steuerberatung.