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Österreich: Kapitalertragsteuer zurückholen

Österreichische Aktien wie OMV, Verbund oder Erste Group zahlen Dividenden nach Abzug von 27,5 % Kapitalertragsteuer. Nach dem Abkommen sind 15 % vorgesehen, bis zu 12,5 Prozentpunkte kannst du zurückholen.

Kurzantwort und Steckbrief

Kurz gesagt: Du füllst das Web-Formular DIAG beim Finanzministerium aus, druckst die Bestätigung aus, lässt sie vom deutschen Finanzamt bestätigen und schickst sie per Post an das Finanzamt für Großbetriebe. Fax ist unzulässig. Beantragen kannst du nach Ablauf des Einbehaltsjahres, die Frist beträgt laut ICON fünf Kalenderjahre, die Bearbeitung bis zu 18 Monate.

MerkmalAngabe
Einbehalt27,5 % Kapitalertragsteuer
Satz nach Abkommen15 %
Erstattbarbis zu 12,5 Prozentpunkte
FormularDIAG (Web-Formular für Aktiengesellschaften); DIGMBH für GmbH-Anteile
BehördeFinanzamt für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien
Ansässigkeitdeutsches Finanzamt bestätigt auf dem Ausdruck
Fristfrühestens nach Ablauf des Einbehaltsjahres; laut ICON bis Ende des 5. Kalenderjahres nach dem Einbehaltsjahr
Dauerlaut ICON (2020) bis zu 18 Monate
HinweisFax unzulässig, Postversand; Erstantrag erhält eine ABZ-Nummer

Wie hoch ist der Abzug in Österreich?

Österreich hält 27,5 % Kapitalertragsteuer ein. Bei einem Abkommensdeckel von 15 % beträgt die Erstattung bis zu 12,5 Prozentpunkte. Betroffen sind Dividenden österreichischer Gesellschaften; Einzelbelege für OMV, Verbund und Erste liegen nicht vor, ETFs sind nicht belegt.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Web-Formular DIAG auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen ausfüllen. Börse Online nennt es ZS-RD-DIAG; die Bezeichnungen betreffen vermutlich verschiedene Verfahrensstufen.
  2. Bestätigung mit Transaktionsnummer ausdrucken und unterschreiben.
  3. Das deutsche Finanzamt bestätigt auf dem Ausdruck deine Ansässigkeit.
  4. Per Post an das Finanzamt für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien. Fax ist unzulässig. Ein Erstantragsteller erhält eine ABZ-Nummer, die künftig anzugeben ist.
  5. Weitere Unterlagen nennt das BMF nur als „etwaige Beilagen“; die Dividendenbescheinigung deiner Bank gehört üblicherweise dazu, ist aber nicht ausdrücklich belegt.

Frist und Dauer

Der Antrag ist erst nach Ablauf des Einbehaltsjahres möglich (§ 240a Abs. 1 BAO). ICON nennt eine einheitliche Frist von fünf Kalenderjahren nach dem Einbehaltsjahr, die kürzere Abkommensfristen verdrängt. Börse Online schreibt 2025 ‚zwei bis fünf Jahre‘; vermutlich ist das Alt- und Neurecht, geprüft haben wir es nicht. Die Rückerstattung ist nur möglich, wenn die Steuer nicht schon in einer Veranlagung verrechnet wurde. Die Bearbeitung dauert laut ICON bis zu 18 Monate. Zu Kosten, Auszahlung und Verzugszinsen schweigt das BMF.

Entlastung an der Quelle

Das Abkommen kann bei der Zahlstelle direkt angewendet werden, mit Formular ZS-QU1 für natürliche Personen samt Ansässigkeitsbestätigung. Ein BMF-Erlass vom 10.07.2026 verlangt laut KPMG Österreich die Formulare im Original; eingescannte Ausdrucke brauchen eine zweite Unterschrift oder ein zweites Formular, qualifizierte elektronische Signatur ist zulässig. Eine vereinfachte Dokumentation gilt bis 10.000 € je Empfänger und Kalenderjahr. Ob deutsche Broker das für Privatkunden anbieten, ist nicht belegt.

Lohnt sich der Aufwand?

Bei 12,5 Prozentpunkten Differenz ist Österreich eines der lohnenderen Länder, auch wenn die Bearbeitung lang dauert und die Formularpraxis strenger wird. Eine amtliche Schwelle gibt es nicht.

Beispielrechnung mit 1.000 € Dividende

Beispiel mit 1.000 € Brutto-Dividende aus Österreich. Annahmen: Abgeltungsteuer 25 % plus Solidaritätszuschlag (zusammen 26,375 %), keine Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt. Das ist eine eigene Rechnung, keine amtliche Auskunft.

PostenBetrag
Einbehalt im Quellenland275 €
Davon in Deutschland anrechenbar150 €
Im Quellenland erstattbar125 €
Netto nach allen Steuern, ohne Erstattung611,25 €
Netto nach allen Steuern, mit Erstattung736,25 €

Reicht dein Sparer-Pauschbetrag aus, entfällt die deutsche Steuer. Die angerechnete Auslandssteuer geht dann ins Leere, und die erstattbare Differenz ist der einzige Teil, den du zurückholen kannst.

Was passiert in Deutschland?

Deutschland rechnet ausländische Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer an, aber höchstens mit dem Satz des Doppelbesteuerungsabkommens (meist 15 %). Bei Österreich sind das 15 der 27,5 einbehaltenen Prozentpunkte.

Was darüber hinaus einbehalten wurde, ist in Deutschland nicht anrechenbar und muss im Quellenland zurückgefordert werden. Ob die Bank angerechnete Beträge nach einer späteren Erstattung korrigiert, ist in den von uns geprüften Quellen nicht belegt; behalte die Erstattung deshalb im Blick, wenn du die Steuerbescheinigung deiner Bank mit der Steuererklärung abgleichst.

Nicht angerechnete, aber anrechenbare Beträge trägst du in der Anlage KAP ein (für die Veranlagung 2024: Zeile 41, bereits angerechnete Beträge stehen in Zeile 40). Die Zeilennummern ändern sich von Jahr zu Jahr und waren für 2025 nicht eindeutig belegt, prüfe sie im aktuellen Formular. Das Finanzamt verlangt dafür die Steuerbescheinigung im Original.

Häufige Fragen

Wie viel Steuer bekomme ich aus Österreich zurück?

Bis zu 12,5 Prozentpunkte: 27,5 % Einbehalt minus 15 %. Bei 1.000 € Dividende sind das 125 €.

Welches Formular brauche ich?

Das Web-Formular DIAG des Bundesministeriums für Finanzen für Dividenden von Aktiengesellschaften.

Kann ich den Antrag faxen?

Nein. Fax ist unzulässig, es zählt der Postversand.

Wie lange dauert die Rückerstattung?

Laut ICON bis zu 18 Monate (Stand 2020).

Quellen und Stand

Stand der Recherche: Oktober 2026. Wo eine Angabe nur aus älteren oder inoffiziellen Quellen stammt, steht das im Text. Prüfe Sätze, Formulare, Adressen und Fristen vor einem Antrag bei der Behörde.

Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ist weder Anlage-, Steuer- noch Rechtsberatung. Formulare, Fristen und Steuersätze ändern sich; prüfe sie vor einem Antrag bei der jeweiligen Steuerbehörde oder einer Steuerberatung.