Norwegen: Quellensteuer zurückholen
Norwegen behält auf Dividenden von Equinor, Mowi, Telenor oder DNB 25 % ein. Zehn Prozentpunkte kannst du dir von der norwegischen Steuerbehörde zurückholen, aber der Weg ist langsam.
Kurzantwort und Steckbrief
Kurz gesagt: Der Antrag läuft über das Portal der norwegischen Steuerbehörde Skatteetaten. Du brauchst Dividendenabrechnung, Ansässigkeitsbescheinigung und Zahlungsdaten und musst rund vier Monate nach der Zahlung warten. Die Frist beträgt fünf Jahre, die Bearbeitung kann bis zu drei Jahre dauern. Früher hieß es oft, ein formloses Schreiben genüge; das ist veraltet.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Einbehalt | 25 % |
| Satz nach Abkommen | 15 % (laut BMF-Schreiben 2011 und Ratgebern; Skatteetaten nennt den Satz für Deutschland nicht selbst) |
| Erstattbar | 10 Prozentpunkte |
| Behörde | Skatteetaten (norwegische Steuerbehörde) |
| Antrag | Portal rdt.skatteetaten.no; Papierformular RF-1552 für Privatpersonen |
| Wartezeit vor Antrag | rund 4 Monate nach der Zahlung (Korrekturfrist der Gesellschaft) |
| Frist | 5 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Dividende floss |
| Dauer | bis zu 3 Jahre, Papier langsamer als online |
| Mindestbetrag | unter 50 NOK inklusive Zinsen wird nichts überwiesen |
| Vorabreduktion | möglich, wenn Unterlagen vor der Ausschüttung beim Verwahrer liegen |
Was kostet dich Norwegen an Steuer?
Norwegische Gesellschaften ziehen 25 % Quellensteuer ab. Das Abkommen erlaubt für Privatpersonen aus Deutschland 15 %, die Differenz von zehn Prozentpunkten ist erstattbar. Betroffen sind alle norwegischen Gesellschaften, in der Praxis etwa Equinor, Mowi, Telenor und DNB. Zu ADRs und ETFs ist nichts belegt.
Der Schutzabzug (Skjermingsfradrag): lohnt er sich?
Anleger aus dem EWR, also auch aus Deutschland, können statt des Abkommens den Schutzabzug beantragen. Er stellt einen fiktiven risikolosen Ertrag auf den Kaufpreis steuerfrei, Basis ist der Zins für dreimonatige Staatsanleihen; nicht genutzter Betrag kann vorgetragen werden. Skatteetaten schreibt, ein vollständiger Erstattungsanspruch sei auf diesem Weg meist nicht möglich, das Abkommen sei in der Regel günstiger. Der Antrag läuft ausschließlich auf Papier und braucht unter anderem Kaufnachweis, Bestätigung des wirtschaftlichen Eigentums zum 31.12. und Ansässigkeitsbescheinigung.
Das BMF-Schreiben von 2011 sagt, wer den Schutzabzug nutzt, bekommt nicht mehr als den Abkommenssatz erstattet; Gevestor schrieb 2022 dagegen, über den Schutzabzug würden die gesamten 25 % erstattet. Das ist widersprüchlich. Für die meisten Privatanleger ist der Abkommensweg der einfachere.
Das brauchst du für den Antrag
- Steuer-ID (TIN).
- Dividendenabrechnung mit Brutto-Betrag, Einbehalt, ISIN, Stückzahl und Zahltag.
- VPS-Kontonummer und Kontoinhaber; bei einem Sammelkonto Angaben zum Verwahrer.
- Ansässigkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts, auf deinen Namen und für das Dividendenjahr gültig.
- Zahlungsdaten: Kontoinhaber, IBAN, BIC und Währung.
- Vollmacht, falls dich jemand vertritt.
Antrag Schritt für Schritt
- Nach der Dividende rund vier Monate warten, bis die Korrekturfrist der Gesellschaft vorbei ist.
- Ansässigkeitsbescheinigung beim Finanzamt anfordern.
- Im Portal rdt.skatteetaten.no ein Konto anlegen und den Antrag ausfüllen; alternativ Papierformular RF-1552.
- Belege hochladen oder beilegen und einreichen.
- Auf Post warten. Anträge über Altinn werden brieflich beantwortet.
Zu den Formularnummern gibt es abweichende Angaben: Ein Ratgeber behauptet, Norwegen habe gar kein Formular, Nutzer nennen RF-1534. Wir folgen der Skatteetaten-Seite mit RF-1552, RF-1553 (Gesellschaften) und RF-1554.
Frist, Dauer, Auszahlung
Du hast fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Dividende zufloss. Die Bearbeitung kann nach Skatteetaten bis zu drei Jahre dauern, Papieranträge länger als Online-Anträge. Erfahrungsberichte nennen neun bis 18 Monate. Beträge unter 50 NOK werden samt Zinsen nicht überwiesen. Ausgezahlt wird in der Währung, die du im Antrag angibst. Zu Zinsen bei Verzögerung ist nichts belegt, Gebühren der Behörde nennt die Seite nicht.
Entlastung schon bei der Auszahlung
Für Privatpersonen ist ein reduzierter Satz an der Quelle möglich, wenn du dem Verwahrer vor der Ausschüttung eine Selbsterklärung zum wirtschaftlichen Eigentümer und eine Ansässigkeitsbescheinigung gibst. Die Bescheinigung darf beim Abzug höchstens drei Jahre alt sein und entfällt bei erwarteten Dividenden unter 10.000 NOK je Gesellschaft und Jahr. Die Unterlagen gehen an den Verwahrer, nicht an Skatteetaten. Ob deutsche Broker das anbieten, ist nicht belegt; ein Forenbericht nennt für die DKB 30 € je Land für drei Jahre, unbestätigt.
Beispielrechnung mit 1.000 € Dividende
Beispiel mit 1.000 € Brutto-Dividende aus Norwegen. Annahmen: Abgeltungsteuer 25 % plus Solidaritätszuschlag (zusammen 26,375 %), keine Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt. Das ist eine eigene Rechnung, keine amtliche Auskunft.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Einbehalt im Quellenland | 250 € |
| Davon in Deutschland anrechenbar | 150 € (nach den BMF-Schreiben von 2011 nur über die Anlage KAP, nicht durch die Bank) |
| Im Quellenland erstattbar | 100 € |
| Netto nach allen Steuern, ohne Erstattung | 636,25 € |
| Netto nach allen Steuern, mit Erstattung | 736,25 € |
Reicht dein Sparer-Pauschbetrag aus, entfällt die deutsche Steuer. Die angerechnete Auslandssteuer geht dann ins Leere, und die erstattbare Differenz ist der einzige Teil, den du zurückholen kannst.
Was passiert in Deutschland?
Deutschland rechnet ausländische Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer an, aber höchstens mit dem Satz des Doppelbesteuerungsabkommens (meist 15 %). Bei Norwegen darf die Depotbank nach den BMF-Schreiben von 2011 nichts anrechnen, weil Norwegen einen Erstattungsanspruch vorsieht; die Anrechnung der 15 % geschieht dann über die Steuererklärung. Ob das 2025/2026 unverändert gilt, konnten wir nicht prüfen.
Was darüber hinaus einbehalten wurde, ist in Deutschland nicht anrechenbar und muss im Quellenland zurückgefordert werden. Ob die Bank angerechnete Beträge nach einer späteren Erstattung korrigiert, ist in den von uns geprüften Quellen nicht belegt; behalte die Erstattung deshalb im Blick, wenn du die Steuerbescheinigung deiner Bank mit der Steuererklärung abgleichst.
Nicht angerechnete, aber anrechenbare Beträge trägst du in der Anlage KAP ein (für die Veranlagung 2024: Zeile 41, bereits angerechnete Beträge stehen in Zeile 40). Die Zeilennummern ändern sich von Jahr zu Jahr und waren für 2025 nicht eindeutig belegt, prüfe sie im aktuellen Formular. Das Finanzamt verlangt dafür die Steuerbescheinigung im Original.
Häufige Fragen
Wie viel Quellensteuer bekomme ich aus Norwegen zurück?
Zehn Prozentpunkte der Brutto-Dividende, wenn du über das Abkommen gehst: 25 % Einbehalt minus 15 %. Bei 1.000 € sind das 100 €.
Brauche ich ein Formular für Norwegen?
Ja. Skatteetaten bietet das Portal rdt.skatteetaten.no und für Privatpersonen das Papierformular RF-1552. Ältere Texte, die ein formloses Schreiben nennen, sind überholt.
Wann kann ich den Antrag stellen?
Frühestens rund vier Monate nach der Zahlung, bis zu fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Dividende zufloss.
Was ist der Schutzabzug?
Ein steuerfreier Betrag auf den Kaufpreis für Anleger im EWR. Er wird nur beantragt, wenn er günstiger ist als das Abkommen, und läuft auf Papier.
Rechnet meine Bank die norwegische Steuer an?
Nach den BMF-Schreiben von 2011 nicht, weil Norwegen erstattet. Ein Forenbericht von 12/2024 deutet an, dass das weiter so ist. Prüfe deine Steuerbescheinigung.
Quellen und Stand
Stand der Recherche: Oktober 2026. Wo eine Angabe nur aus älteren oder inoffiziellen Quellen stammt, steht das im Text. Prüfe Sätze, Formulare, Adressen und Fristen vor einem Antrag bei der Behörde.
- Skatteetaten: Refunds
- Skatteetaten: Reduced withholding tax on dividends
- Skatteetaten: Future dividends
- Betriebs-Berater zum BMF-Schreiben vom 15.11.2011
- Deubner (2011): Sonderregelungen Spanien und Norwegen
- Gevestor: Quellensteuer Norwegen (Stand 02/2022)
- extraETF: Quellensteuer (07/2026)
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ist weder Anlage-, Steuer- noch Rechtsberatung. Formulare, Fristen und Steuersätze ändern sich; prüfe sie vor einem Antrag bei der jeweiligen Steuerbehörde oder einer Steuerberatung.